Wartungspflicht bei Feststellanlagen !

Jährliche Wartung

Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen an Feuer-/Rauchschutztüren müssen gemäß TRVB S 148 / ÖNORM EN 14637 / Herstellervorgaben jährlich durch einen Fachkundigen gewartet werden.

Egal ob BrandschutztürWohnungstürHaustür , unser Türschließer System funktioniert

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